
AGB
KUNDENBETREUUNG
AGB Jegliche Arbeiten, Aufwände und Materialien, sowie auch Unvorhergesehenes, wird im effektiven Aufwand/Regie verrechnet. Stundenansatz von 95CHF. Erstangebote in jeglicher Form sin nur gratis, wenn wir keinerlei Massaufnahmen und oder Beratungen durchführen müssen, oder daraus ein Auftrag resultiert. Ansonsten werden Anpassungen und zeitliche Aufwände, sowie auch Zweit- und mehr Offerten, mit oder ohne Bestandesaufnahme vor Ort, gemäss effektivem Aufwand rapportiert und verrechnet. (Ansatz CHF 95.-/h). Jegliche Haftung wird abgelehnt für folgende Punkte: Terminverlängerung, Terminverschiebungen, Projektabsage, sowie Bauverzögerungen, Mehraufwände, Mehrkosten, Fremdleister, Expertisen, Lieferverzögerungen, Staubentwicklungen, Reinigungsaufwände, Produktabnützung, Produktabweichungen, Visuelle Einflüsse, Verletzungen, Unsachgemässe Erwartungshaltung, nicht einhaltbare SIA Normen, bestehende Schäden, Allergien auf Produkte, Schwund und Quellmasse, Setzmasse durch Absenkungen des Bodens, Beschädigung an Statik, sowie auch an Unterlagsboden, Wänden, Decken, Fussbodenheizung, Türen, Fenster, Elektrischen, Sanitären und weiteren Haustechnischeninstallationen. Mängel aufgrund ausserhalb der vorgegebenen Toleranz liegenden Umständen: Raum-Luftfeuchtigkeit normal 45-60%, BodenOberflächentemperatur maximal 23°C, Raumtemperatur maximal 20°C. Abweichende und nicht in der Toleranzliegenden Werte, können dem Bau schädigen, so wie auch unzureichende oder übermässige Pflege. Holz ist ein Naturproduckt und ist somit folgendem Unterlegen: Das Quellen und Schwinden von Holz ist ein biologischer Prozess, der sich aus der Wassermenge ergibt, die durch die Zellwände des Holzes gebunden werden kann. Aufgrund dessen entstandene Spälte, wird jegliche Haftung abgelehnt. Dasselbe gilt auch für jegliche andere Materialien, welche auf Feuchtigkeit, oder Temperaturschwankungen reagieren. Dementsprechend gelten Fugen bei Bodenbelägen mit einer Breite zwischen 0,1 und 0,5 mm (bei Bodenbelägen auf Fußbodenheizungen bis zu 0,8 mm) als durchaus normal. Liegt die Fugenbreite zwischen 0,8 und 1 mm, kann von einer Auffälligkeit gesprochen werden, Fugen über 1 mm liegen letztendlich außerhalb des Toleranzbereiches, sofern dies auf eine mangelhafte Verlegung zurückzuführen ist. Allerdings ist dabei immer zu berücksichtigen, unter welchen Umständen die Fugen aufgetreten sind. Garantiearbeiten jeglicher Bereiche, dürfen primär durch die Pfleghart Renovationen GmbH oder einer Ihrer gewählten Fremdleister erbracht werden. Mit der Auftragserteilung bestätigt der Auftraggeber, dass die baulichen Änderungen statisch zugelassen sind, sowie das eine Fachkundige Firma jegliche Giftstoffe wie Asbest und weitere ausschliessen konnte. Baustelleninstallation Vom Auftraggeber sind Wasser und Strom in maximal 50 m Entfernung von der Arbeitsstelle für uns kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Baustrom: 380V 16A Wasseranschluss: Wasserdruck min. 1bar an der Arbeitstselle. Arbeiten über 2.20m: Bei höher liegenden Arbeiten wird bauseits ein Arbeitsgerüst zur Verfügung gestellt. Die Instandstellung ist Sache des Auftraggebers. Kann eines oder mehrere der oben aufgelisteten Installationen vom Auftraggeber nicht gestellt werden, so ist dies rechtzeitig mitzuteilen. Wir unterbreiten Ihnen in der Folge ein zusätzliches Angebot. Baustellenzugang: Alle Angebote und Preise verstehen sich unter Vorbehalt einer freien Zufahrt zur Baustelle. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns über spezielle Anforderungen an Zugänge und Arbeitsumgebungen hinreichend zu informieren. Termine/Wartezeiten: Terminverzögerungen berechtigen den Besteller nicht vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz zu verlangen. Umtriebe und Wartezeiten, die ohne unser Verschulden entstehen, werden durch uns separat verrechnet. 6a Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Leistungen, um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder bei längerer Behinderung für den noch nicht erfüllten Teil vom Vertrag zurückzutreten. Abnahme der Leistungen: Der Auftraggeber ist verpflichtet die erbrachten Leistungen nach Fertigstellung zu überprüfen, abzunehmen und auf dem Tagesbericht zu quittieren. Bei Missachten gilt die Leistung nach 14 Tagen als mängelfrei übernommen. Gewährleistungen über die Abnahme hinaus sind ausdrücklich ausgeschlossen. Rechnungslegung sind keine besonderen Vereinbarungen getroffen worden, werden unsere Rechnungen innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei Arbeiten, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, sind wir berechtigt, wöchentliche Teilrechnungen zu erstellen. Nach Ablauf der vereinbarten Zahlungsfrist wird ein Verzugszins verrechnet. Unrechtmässige Abzüge werden nachgefordert. Hinwil Januar 2020. Durch die Angebot- oder Besprechungsterminbestätigung erklärt sich der/die Auftraggeber/in mit den AGB einverstanden, sowie diese gelesen und verstanden zu haben